Anträge und Anfragen

Anfrage Haushalt ohne Sanierung Freibad

Anfrage zum Thema Haushalt – Sanierung des Freibades

(Die Beantwortung ist in den jeweiligen Sitzungsunterlagen auf der Gemeindehomepage zu finden: https://badsalzschlirf.ris-portal.de/sitzungen)

Sehr geehrter Vorsitzender,
die FWL-Fraktion bittet den Gemeindevorstand um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Als Sie im letzten Jahr den Haushalt einbrachten inkl. der kompletten Sanierung des Freibades, wurde eine Verpflichtungsermächtigung für 2023 inkludiert. War die von Ihnen eingebrachte Verpflichtungsermächtigung für 2023 nur abgesichert durch eine Anhebung von Steuern in 2023?
  2. Falls ja, warum wurde dies nie gegenüber den Gremien, der Bürgerschaft oder der Aufsicht erwähnt?
  3. Falls nein, die Zahlen für die Sanierung des Freibades haben sich nicht geändert. Was hat sich dann geändert, dass nun, wie vom Bürgermeister behauptet, eine Steuererhöhung notwendig sei?
  4. Wenn die Sanierung finanzierbar ist, wie Sie angeben, dann erklären Sie bitte, warum nehmen Sie entgegen dem einstimmigen Gemeindevertretungsbeschluss aus 2022 die notwendigen Haushaltskosten heraus und wollen es ggf. umständlich über einen Nachtragshaushalt wieder einbringen?
  5. Anhand konkreter Planungszahlen bitten wir um Auskunft darüber, wie eine Sanierung des Freibades, auch nach der Verabschiedung des vorgelegten Haushaltes, möglich würde.

Begründung:
Das Freibad sollte umfassend saniert werden. Anhand der uns vom Gemeindevorstand vorgelegten Zahlen des Haushaltes, müssen wir aber davon ausgehen, dass eine Sanierung und der Weiterbetrieb des Freibades gestrichen ist. Die notwendigen Haushaltskosten (Baukosten abzüglich Zuweisungen) von 260.000€ in 2022 wurden nicht alle abgerufen und die verbliebenen 860.000€ für 2023 sind komplett gestrichen. Um die Zuschüsse für die geplante Sanierung zu sichern, müssten dieses Jahr noch ca. 1,5-2 Mio Euro investiert werden.

Laut der Aussage des Bürgermeisters gegenüber unserer Fraktion wurde mitgeteilt, dass eine Realisierung des Freibadbetriebes auch nach Verabschiedung des vorgelegten Haushaltes möglich sei. Dies wird auch durch die Pressemitteilung des Bürgermeisters suggeriert. Anhand der vorgelegten Zahlen kann das nicht nachvollzogen werden. Aus unseren Berechnungen wäre ein Nachtragshaushalt nur möglich, wenn ein zusätzlicher Zuschussgeber im Bereich von min. 500.000€ hinzu käme oder die Steuern drastisch erhöht werden würden.

Zweiteres widerspricht aus unserer Sicht aber den Verpflichtungsermächtigungen aus dem letzten Haushalt. Laut Hessischer Gemeideordnung sind diese nur zulässig, wenn die Finanzierung … in den künftigen Haushalten gesichert erscheinen.

Somit hätte schon letztes Jahr eine Steuererhöhung für dieses Jahr eingeplant werden müssen. Oder verhält es sich, wie aus unserer Sicht vermutet werden kann, dass die Finanzmittel in diesem Jahr für andere Dinge verplant wurden, die der eigentliche Grund für eine Steuererhöhung bedeutet hätten. Um dies zu umgehen wurde dann einfach das Freibad raus gestrichen.

Unabhängig davon bleibt noch die Diskussion um die Betriebskosten und die Einhaltung der Fristen für die Zuschüsse. Wir fordern dazu auf, nachzuweisen, dass die Tür für ein Freibad nicht zuschlagen wird mit diesem Haushalt, insbesondere dann nicht, wenn sich Lösungen für die Betriebskosten abzeichnen könnten.

Da das Thema Freibad ein zentrales Projekt für den Ort und zudem noch die größte Einzelinvestition in 22/23 ist, bitten wir um Klärung des Sachverhaltes vor Verabschiedung des anstehenden Haushaltes.

Gestatten Sie uns zum Abschluss noch eine Bemerkung zu den Presseberichten des Bürgermeisters in der Fuldaer Zeitung. FZ: „Kübel sagt, ihm sei es wichtig, bei den Bürgern keine falsche Erwartungen zu wecken.“

Obwohl eine Sanierung zusammen mit unserem Bürgermeister einkalkuliert und angestoßen wurde, lässt der Bürgermeister wenig später über Presseberichte vermelden, dass dafür eine Steuererhöhung notwendig wäre, die mit Ihm nicht machbar sei. Wieder einige Zeit später werden Hoffnungen geweckt, durch eine Lösung für die Betriebskosten durch eine interkommunale Zusammenarbeit.

Wenn wir in diesen Fällen über Angelegenheiten, die in der Kompetenz der Gemeindevertretung liegen, zuerst in der Zeitung lesen, dann stellen wir uns schon die Frage, warum die Gemeindevertretung weder vorher informiert wird und obendrein keine Planungszahlen vorgelegt bekommt, die die veröffentlichen Hypothesen untermauern.

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